AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die AGB gelten für die Erbringung von Reparatur- und Serviceleistungen nach Maßgabe des mit dem/der Auftraggeber*in geschlossenen Vertrages.


1.2 Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbraucher*innen als auch gegenüber Unternehmer*innen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen.


§ 2 Angebot, Vertragsabschluss und Angebotsunterlagen

2.1 Der Auftrag des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übergabe des Werkes bzw. Erbringung der Werkleistung angenommen werden kann. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge sind freibleibend.


2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.


2.3 Sollte sich bei Ausführung der Reparatur ergeben, dass die Ausführung geringfügiger zusätzlicher Arbeiten (<= 30% des Angebotspreises; maximal 20€) sinnvoll ist, insbesondere wenn nur so die Gebrauchsfähigkeit des Gegenstandes erreicht werden kann, sind wir zu deren Ausführung auf Rechnung des Auftraggebers berechtigt.


§ 3 Ausführung von Reparaturen im Gewährleistungsfall

3.1 Übergibt der/die Auftraggeber*in ein Instrument unter Berufung auf einen Gewährleistungsanspruch, so ist eine Prüfung berechtigt, ob die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch gegeben sind. Sind die Voraussetzungen gegeben, gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Liegen die Voraussetzungen für eine Gewährleistung nach der Prüfung nicht vor, so wird dies dem/der Auftraggeber*in mitgeteilt. Die Reparatur wird in diesem Fall nur dann ausgeführt, wenn der/die Auftraggeber*in einen Auftrag zur Durchführung einer kostenpflichtigen Reparatur erteilt.


3.2 Erteilt der/die Auftraggeber*in den Auftrag zur kostenpflichtigen Reparatur innerhalb von 10 Tagen nicht, ist er/sie verpflichtet, das Gerät abzuholen. Insoweit gelten die Bestimmungen über die Abholung der Geräte nach Durchführung der Reparatur entsprechend.


§ 4 Abholung und Aufbewahrung von Reparaturgegenständen

4.1 Die Aushändigung des Reparaturgegenstands kann nur gegen Vorlage des Reparaturauftrags erfolgen. An den Reparaturgegenständen hat der Auftragnehmer ein Unternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB. Die Herausgabe des Reparaturgegenstands ist daher von der vollständigen Zahlung der Reparaturrechnung abhängig. Besteht ein solches Pfandrecht nicht, weil der Auftraggeber nicht Eigentümer des Reparaturgegenstands ist, besteht ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Zahlung der Reparaturrechnung.


4.2 Der/die Auftraggeber*in ist verpflichtet, den Reparaturgegenstand innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung der Fertigstellung der Reparatur abzuholen. Mit Ablauf dieser Frist geht die Gefahr in Bezug auf die weitere Verwahrung des Gegenstands durch uns auf den Auftraggeber über. Außerdem gilt die Berechtigung, die durch die weitere Aufbewahrung des Gegenstandes entstehenden Kosten zu berechnen (2,50€/ Tag). Nach Ablauf von weiteren 3 Monaten gilt die Berechtigung, den Reparaturgegenstand im Wege des Pfandverkaufs zu verwerten.


§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Maßgeblich ist der vereinbarte Preis. Verbindliche Preisangaben erfolgen in der Regel aufgrund eines schriftlichen Kostenvoranschlages, in dem sämtliche Angaben und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Materialien im Einzelnen unter Angabe des Preises aufzuführen sind. Der Kostenvoranschlag ist bindend, wenn der Auftrag innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Kostenvoranschlages von der/dem Auftraggeber*in erteilt wird.


5.2 Die Vergütung ist nach Beendigung der Leistung und nach Rechnungserteilung sofort und ohne Skontoabzug zu zahlen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.


5.3 Der/die Auftraggeber*in ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt ist. Der/die Auftraggeber*in ist auch dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht.


§ 6 Leistungszeit

Sind von uns Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.


§ 7 Gewährleistung

7.1 Für etwaige Mängel wird Gewähr durch Nachbesserung geleistet. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn die Nachbesserung seitens des Auftragnehmers ernsthaft und endgültig verweigert wird.


7.2 Das Recht auf Rücktritt steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn der Mangel unerheblich ist.


7.3 Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren in einem Jahr nach Abholung bzw. Zusendung sofern wir der Mangel nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder den Mangel arglistig verschwiegen wurde.


§ 8 Haftung

8.1 Wenn der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen hat, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haften dieser beschränkt. Die Haftung besteht in diesem Fall nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Auftraggeber*in regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.


8.2 Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Abnahme des Werkes.


8.3 Die Haftungsbeschränkung nach 8.1 und die Verkürzung der Verjährung nach 8.2 gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten durch den Auftragnehmer beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.


8.4 Unabhängig von einem Verschulden bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.


§ 9 Verjährung eigener Ansprüche

Die Ansprüche auf Erfüllung des Werklohns verjähren abweichend von §195 BGB in 5 Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt §199 BGB.


§ 10 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen oder Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer abzugeben hat, bedürfen der Textform.


§ 11 Rechtswahl - Gerichtsstand

11.1 Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.



11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz zuständige Gericht.


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